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Der Wechsel an eine Realschule ist frühestens nach der 4. Jahrgangsstufe (Grundschule) möglich. Im Regelfall wechseln Schülerinnen und Schüler nach der 4. Jahrgangsstufe der Grundschule bzw. der 5. Jahrgangsstufe der Haupt-/Mittelschule an eine Realschule.

Auch ein späterer Wechsel (z.B. nach der 6., 7., .... Jahrgangsstufe der Haupt-/Mittelschule bzw. des Gymnasiums) ist prinzipiell möglich. Bitte beachten Sie aber bitte, dass es sehr unterschiedliche Konstellationen gibt, für die auch unterschiedliche Aufnahmebedingungen und -voraussetzungen gelten.

Die Aufnahme an eine Realschule erfolgt immer zu Beginn eines Schuljahres, sonst nur aus wichtigem Grund.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Hier gelangen Sie zum Aufnahmecheck


Übertritt aus der 4. Jahrgangsstufe der Grundschule

Ausschlaggebend für den Übertritt ist der Notendurchschnitt in den Fächern Deutsch (D), Mathematik (M) und Heimat- und Sachunterricht (HSU) im Übertrittszeugnis.

  1. Beträgt dieser Durchschnitt 2,66 oder besser, darf Ihr Kind uneingeschränkt an eine Realschule wechseln.
  2. Beträgt dieser Durchschnitt 3,00 oder schlechter kann Ihr Kind am Probeunterricht teilnehmen. Dieser ist bestanden, wenn in Deutsch/Mathematik die Noten 3/4 bzw. 4/3 erzielt werden. Bei 4/4 ist der Übertritt nach Elternwillen möglich.

Übertritt aus der 5. Jahrgangsstufe der Haupt-/Mittelschule

Im Schuljahr 2009/10 wird letztmalig für die Schülerinnen der 5. Jahrgangsstufen der Haupt-/Mittelschulen ein Übertrittszeugnis ausgestellt.
Ab dem Schuljahr 2010/11 sind für den Übertritt an die Realschule die Noten im Jahreszeugnis der 5. Klasse ausschlaggebend. (Probeunterricht entfällt)

   1.  Beträgt der Durchschnitt aus Deutsch und Mathematik 2,50 oder besser,    
        darf Ihr Kind in die 5. Klasse der Realschule wechseln.
   2.  Beträgt der Durchschnitt aus Deutsch, Mathematik und Englisch 2,00 oder
         besser,
ist auch der Übertritt in die 6. Klasse der Realschule möglich.