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Der Wechsel an eine Realschule ist frühestens nach der 4. Jahrgangsstufe (Grundschule) möglich. Im Regelfall wechseln Schülerinnen und Schüler nach der 4. Jahrgangsstufe der Grundschule bzw. der 5. Jahrgangsstufe der Haupt-/Mittelschule an eine Realschule. Auch ein späterer Wechsel (z.B. nach der 6., 7., .... Jahrgangsstufe der Haupt-/Mittelschule bzw. des Gymnasiums) ist prinzipiell möglich. Bitte beachten Sie aber bitte, dass es sehr unterschiedliche Konstellationen gibt, für die auch unterschiedliche Aufnahmebedingungen und -voraussetzungen gelten. Die Aufnahme an eine Realschule erfolgt immer zu Beginn eines Schuljahres, sonst nur aus wichtigem Grund. Weitere Informationen finden Sie hier. Übertritt aus der 4. Jahrgangsstufe der GrundschuleAusschlaggebend für den Übertritt ist der Notendurchschnitt in den Fächern Deutsch (D), Mathematik (M) und Heimat- und Sachunterricht (HSU) im Übertrittszeugnis.
Übertritt aus der 5. Jahrgangsstufe der Haupt-/MittelschuleIm Schuljahr 2009/10 wird letztmalig für die Schülerinnen der 5. Jahrgangsstufen der Haupt-/Mittelschulen ein Übertrittszeugnis ausgestellt. |

